Vergusstafeln

Die Herstellung erfolgt in liegender Fertigung unter Verwendung von Ziegeln für Vergusstafeln nach DIN 4159 in Verbindung mit Beton.

Der Ziegelmontagebau ist eine seit mehr als 50 Jahren in der Praxis erprobte Bauart, bei der Bauteile als Wand- und Deckenelemente werkmäßig mit Hilfe automatisierter Fertigungseinrichtungen hergestellt werden, so dass an der Baustelle in kürzester Zeitspanne das gesamte Bauwerk in seinen raumbildenden Elementen montiert werden kann.

Die hier angesprochenen Vergusstafeln werden liegend in Formkästen vorgefertigt, wobei der Verbund der Einzelziegel durch Beton erzielt wird.

Durch die besondere Ziegelform und die Fertigungsart kann gegenüber Mauertafeln ein wesentlich höherer Vorfertigungsgrad erzielt werden. Fenster, Türzargen, Sanitär- und Elektroinstallation können bereits im Werk eingebaut werden, weiterhin werden die Elemente i. a. auch bereits fertig verputzt ausgeliefert. Für Vergusstafeln werden ausschließlich Ziegel nach DIN 4159 verwendet, die aufgrund ihrer speziellen Formgebung zu einer Wandseite hin offene Kanäle (Vergusskanäle) aufweisen. Einige dieser Kanäle werden nach statischen oder konstruktiven Gesichtspunkten auch unter Berücksichtigung von Transport- und Montagelastfällen bewehrt. In die Vergusskanäle werden auch für den Transport erforderliche Seilwellen-, Flachstahl- oder Kugelkopfanker ähnlich wie bei Stahlbetonfertigteilen eingebracht.
Vergusstafeln werden – wie nachstehend in den nachfolgenden Bildern gezeigt – in Abhängigkeit von den verwendeten Ziegeln in zwei Arten hergestellt:

Hochlochtafeln aus vollvermörtelbaren Ziegeln
Dabei reicht die Tiefe der horizontalen Vergussfuge nahezu über die gesamte Wanddicke und der Ziegel weist einen einheitlichen Lochquerschnitt (Kleinlochung) auf.

Rippentafeln aus teilvermörtelbaren Ziegeln
Diese Ziegel weisen nur im statisch beanspruchten Querschnitt eine Kleinlochung auf und haben auch nur dort vermörtelbare horizontale Vergussfugen (daher teilvermörtelbare Ziegel).

Der statisch nicht in Ansatz gebrachte Querschnitt hat eine Großlochung. In diesem Bereich werden die Ziegel horizontal knirsch gestoßen. Diese Tafeln waren ursprünglich speziell für Außenwände konzipiert, da sie wegen des höheren Loch- und des geringeren Betonanteils niedrige Rohdichten haben und damit einen besseren Wärmeschutz bieten. Aufgrund der in den vergangenen Jahren ständig gestiegenen Anforderungen an den Wärmeschutz werden auch bei wärmetechnisch optimierten teilvermörtelbaren Ziegeln i. d. R. Zusatzdämmungen auf der Außenseite erforderlich, so dass der Einsatz dieser Rippentafeln heutzutage weniger auf bauphysikalische sondern überwiegend auf produktionstechnische Gründe zurückzuführen ist.

Hochlochtafeln dagegen haben den Vorteil eines guten Schallschutzes und einer guten Wärmespeicherfähigkeit aufgrund der größeren Masse. Weiterhin steht dort für die Bemessung der gesamte Wandquerschnitt zur Verfügung, während bei Rippentafeln -und dieser Punkt sollte beim Standsicherheitsnachweis strikte Beachtung finden! - nur der kleingelochte Querschnitt im Bereich der vermörtelten Fugen angesetzt werden darf, so dass unter Berücksichtigung der vertikal durchlaufenden Betonrippen ein Plattenbalkenquerschnitt der Bemessung zugrunde zu legen ist.

Für den üblichen Fall geringer Lastausmitten (e/d kleiner/gleich 0,33) gestattet die Norm für Hochlochtafeln in gleicher Weise wie für Mauertafeln eine Bemessung nach EC 6, wobei die Tabelle der fk-Werte in Abhängigkeit von der Baustoffkombination Ziegel/Beton der DIN 1053-4 zu entnehmen ist. Für Rippentafeln ist, aufgrund der unsymmetrischen Querschnittsgestaltung, ein besonderes Nachweisverfahren erforderlich.

Für größere Lastausmitten (nur für Hochlochtafeln zulässig) oder bei reiner Biegung (z. B. im Fall von erddruckbelasteten Kellerwänden) erfolgt die Bemessung nach EC 2. Wegen der bewehrten Stahlbetonrippen sind Vergusstafeln in der Lage, hohe Horizontallasten aufzunehmen.

Aufgrund der Erkenntnisse aus Tragfähigkeitsuntersuchungen, die im Rahmen von Fremdüberwachungsprüfungen durch den Güteschutz Ziegelmontagebau gewonnen wurden, und die gezeigt haben, dass hohe Tragreserven vorhanden sind, konnten die zulässigen Spannungen für Vergusstafeln in der neuen Norm erhöht werden (vgl. DIN 1053-4: 2018-02, Tabelle 2).

Ein rechnerischer Nachweis für den Lastfall „Erdbeben“ ist für Vergusstafeln in den Erdbebenzonen 2 und 3 erforderlich.

Die statische Halterung der Elemente am Kopf- oder Fußpunkt erfolgt ebenso wie bei allen anderen Wandkonstruktionen über Reibung. Die Geschossdecken werden auf die Wände gelegt; durch Eigengewicht und Auflasten ergeben sich hinreichend große Haltekräfte, die eine zusätzliche Verankerung durch Bewehrung nicht erforderlich machen.

Auf die Ausbildung der vertikalen Stoßfugen zwischen den Elementen können die Regelungen für Mauertafeln prinzipiell übertragen werden. Allerdings ist es bei Vergusstafeln aufgrund der horizontalen Kanäle ohne weiteres möglich, auch Schlaufenverbindungen anzuordnen. Das Problem des Korrosionsschutzes für diese statische Bewehrung ist hier einfach zu lösen: Wegen der Einbettung in Beton sind die Regelungen der Stahlbetonnorm anwendbar.