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Fertigbauteile aus Mauerwerk

Wandelemente werden vorgefertigt als "Mauertafeln" nach DIN 1053-4 in Verbindung mit Eurocode 6 oder als "Vergusstafeln" nach DIN 1053-4 in Verbindung mit Eurocode 2.

Die Grundanforderungen für Fertigbauteile aus Mauerwerk sind nach Muster-Verwaltungsvorschrift (MVV TB) unter lfd. Nr. A 1.2.6.2 festgelegt. Es handelt sich um bauliche Anlagen im Mauerwerksbau, für deren Planung, Bemessung und Ausführung nationale Regelungen nach § 85a Abs. 2 MBO gelten.

Es stehen demnach keine harmonisierten europäischen Regelwerke zur Verfügung; maßgebend ist die nationale Norm DIN 1053-4:2018-05 -Mauerwerk- Teil 4: Fertigbauteile. Darin sind folgende Arten von vorgefertigten Wandelementen geregelt:

Wandelemente

Mauertafeln

Mauertafeln sind grundsätzlich in allen Bereichen des Wohnungs-, Gewerbe- und Industriebaus als tragende und nichttragende Außen- und Innenwandelemente einsetzbar.

Vergusstafeln

Durch die besondere Ziegelform und die Fertigungsart kann gegenüber Mauertafeln ein wesentlich höherer Vorfertigungsgrad erzielt werden.