Übereinstimmungsnachweis

Die im Vorfertigungswerk überschaubaren und regelmäßigen Produktionsabläufe mit hohem Anteil an Maschinenarbeit bewirken eine reproduzierbar hohe Fertigungsqualität. Darüber hinaus wird –im Unterschied zum Mauerwerk, das an der Baustelle errichtet wird- für vorgefertigte Wandelemente in den Bauordnungen der Bundesländer (vgl. SächsBO § 23) eine Fremdüberwachung und Zertifizierung gefordert. Dafür muss der Hersteller zunächst einen Überwachungs- und Zertifizierungsvertrag mit einer bauaufsichtlich dafür anerkannten Stelle abschließen. Der Güteschutz Ziegelmontagebau e.V. nimmt als bauaufsichtlich anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle diese gesetzlich geregelte Überwachung wahr.

Dabei werden zunächst in einer Erstprüfung die personellen und technischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße und regelkonforme Fertigung im Werk überprüft. Für die werkseigene Produktionskontrolle sind in einem Handbuch die erforderlichen Maßnahmen, Kontrollen und Aufzeichnungen beim laufenden Produktionsprozess dokumentiert, die eine gleichbleibende Fertigungsqualität sicherstellen. Das Einhalten dieser Vorgaben wird von der Überwachungsstelle mindestens zweimal jährlich in den Regelprüfungen kontrolliert.

Wenn diese Überprüfungen zeigen, dass alle Anforderungen erfüllt sind, wird ein Übereinstimmungszertifikat ausgestellt, welches Grundlage für die Kennzeichnung der Produkte mit dem Übereinstimmungszeichen ist. Dadurch wird dokumentiert, dass die ausgelieferten Mauertafeln den Angaben der bautechnischen Unterlagen sowie den Anforderungen der Norm entsprechen.

Mauertafeln sind bisher nicht in harmonisierten europäischen EN-Normen geregelt, unterliegen deshalb also nicht der Konformitätsbewertung nach EU-Bauproduktenverordnung durch eine notifizierte Stelle mit dann notwendiger Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung, sondern sind in der Bauregelliste A, Teil 1 unter lfd. Nr. 2.4.1 / in der MVV TB unter C 2.2.2 enthalten, wo der Übereinstimmungsnachweis durch ÜZ gefordert wird, also Übereinstimmungszertifikat von einer anerkannten Zertifizierungsstelle, wie oben erläutert.